Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Angebote der humanistischen JugendFEIER, Veranstaltungen,
Ausflüge und Jugendreisen
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten in Bezug auf die vom Humanistischen Freidenkerbund Havelland e.V. (HFH), Karl-
Thon-Str. 42, 14641 Nauen, angebotenen humanistischen Jugendfeiern, Veranstaltungen, Seminare/
Workshops, Ausflüge und Reisen. Mit der schriftlichen, verbindlichen Anmeldung wird die/der
Minderjährige durch den/die Personensorgeberechtigte/n zur JugendFEIER des Humanistischen
Freidenkerbundes Havelland e.V. und/oder zu Veranstaltungen und Aktivitäten unserer Jugend- und
Kulturarbeit angemeldet.
Wir freuen uns, dass auf der Grundlage von Toleranz, Freiem Denken und humanistischer Grundwerte
ein festlicher Abschied von der Kindheit und ein würdiger Höhepunkt der Familie im Prozess des
Erwachsenwerdens mit uns gestaltet werden bzw. an unseren Aktivitäten teilgenommen wird.
2. Vertragspartner
Sofern aus den jeweiligen Vertragsbedingungen nichts anderes hervorgeht, wird der HFH-
Vertragspartner. Auf Seiten der Teilnehmenden kann Vertragspartner/in nur sein, wer geschäftsfähig
im Sinne des BGB ist.
3. Anmeldung
Der Jugendfeier, Reise, den Ausflügen und Aktivitäten des HFH kann sich grundsätzlich jede/r
anschließen, sofern für das jeweilige Programm keine Teilnahmebeschränkungen angegeben sind. Die
Anmeldung muss schriftlich auf dem entsprechenden Formular des HFH und rechtsverbindlich
unterschrieben erfolgen. Mit der Anmeldung wird verbindlich der Abschluss eines Vertrages
gewünscht.
Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind die konkrete Beschreibung, die AGB und die schriftliche
verbindliche Anmeldung und Erklärung. Mit der Abgabe der verbindlichen Anmeldung und der dann
folgenden Anmeldebestätigung des HFH entsteht der entsprechende Vertrag.
Bitte füllen Sie die im JugendFEIER-Portal enthaltene, verbindliche Anmeldung für die JugendFEIER
aus.
Anmeldeschluss zur Humanistischen JugendFEIER und zu den Aktivitäten und Veranstaltungen ist
der 30.11. des Vorjahres, sofern nichts anderes ausgeschrieben ist. Eine schriftliche
Anmeldebestätigung sowie den Ort und die genauen Termine der Feierstunde und der Stellprobe
erhalten Sie per E-Mail. Ein Anrecht auf einen bestimmten Feierstundentermin besteht nicht.
Für die anderen Veranstaltungen und Aktivitäten erhält der Angemeldete eine separate Bestätigung.
4. Abmeldung, Rücktritt durch Anmeldende
Ein Rücktritt von der Anmeldung zur JugendFEIER ist nur schriftlich möglich. Nur in den ersten 28
Tagen nach der Anmeldung ist der Rücktritt gebührenfrei. Danach wird die Anmeldegebühr von 70,00
€, die innerhalb von vier Wochen nach Abgabe Ihrer Anmeldung zu zahlen ist, grundsätzlich nicht
mehr zurückerstattet; sie ist voll zu entrichten. Die Teilnahmegebühr von 65,00 € für die
JugendFEIER ist bis zum 31.12. des Vorjahres zu entrichten.
Der Teilnehmende kann grundsätzlich von Veranstaltungsanmeldungen, Ausflügen und Reisen
zurücktreten bzw. stornieren. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen
Rücktrittserklärung/ Abmeldung (Posteingangsstempel). Tritt der Teilnehmende von seiner
Anmeldung zurück, trägt der Abmeldende die entsprechenden Kosten; eine Rückerstattung von schon
gezahlten Gebühren erfolgt grundsätzlich nicht.
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Veranstaltungs- oder Reisebeginn wird wenigstens eine
Bearbeitungsgebühr von 17,00 € fällig.
5. Kündigung und Rücktritt durch den HFH
Wird eine ausgeschriebene Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der HFH berechtigt, die Veranstaltung,
den Ausflug oder die Reise bis zu 7 Tagen vor Beginn abzusagen. Es erfolgt eine Kostenerstattung.
Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Sollten eine Absage, Kündigung oder Verschiebung durch „höhere Gewalt“, unvorhergesehene
Ereignisse oder außergewöhnliche Situationen (Brand, Tod, starke Unwetter, behördliche Sperrungen,
gesetzliche Untersagungen oder Verbote, Maßnahmen des Infektionsschutzes durch eine Pandemie
oder Seuche usw.) erfolgen müssen, haftet der HFH nicht dafür. Eine Rückerstattungspflicht für den
HFH besteht dann nicht.
Bei Absage der Feierstunde zur Jugendfeier erfolgt eine Erstattung von 50% der Teilnahmegebühr.
6. Haftung
Der HFH haftet nicht für die Angaben, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Dies
betrifft vor allem die Bus- und Bahnfahrten, die Reisen zum Heidepark Soltau und nach Paris.
Der Veranstaltungs- und Reiseteilnehmer haftet für den durch ihn verursachten Schaden, insbesondere
an Unterkunft oder Bus- und Hotelinventar sowie an Personen und weiteren Sachen.
7. Zahlungsbedingungen, Überweisung
Die Zahlungsbedingungen werden jedem Teilnehmenden vom HFH schriftlich zugestellt.
Überweisen Sie bitte die Anmelde- und Teilnahmegebühren und sonstigen Entgelte auf folgendes
Konto bei der Bank für Sozialwirtschaft Berlin:
IBAN: DE19 3702 0500 0003 3298 00. BIC: BFSWDE33XXX
Wichtig ist die Angabe des Verwendungszwecks: „Jugendfeier 2027“ und Name der/des Jugendlichen.
8. Fotoerlaubnis
Wir möchten darauf hinweisen, dass Fotos und Videofilme, die während der Aktivitäten und der
Festveranstaltung zur Humanistischen Jugendfeier durch den Humanistischen Freidenkerbund
Havelland e.V. oder durch Vertreter der lokalen Presse aufgenommen werden, ggf. durch diese
kostenfrei und ausschließlich für eigenen Publikationen bzw. zur Berichterstattung in den Medien
genutzt werden können. Die Vertragspartner willigen ein, dass Fotos von den Teilnehmenden, welche
im Rahmen der o.g. Aktivitäten entstehen, auf der Website des HFH oder in anderen Publikationen
(z.B. Zeitungsartikel) veröffentlicht werden dürfen. Privates Filmen und Fotografieren sind erlaubt.
9. Datenschutz
Der HFH ist berechtigt, die Daten der/es Anmeldenden und seiner Gäste entsprechend der EU-
Datenschutzgrundverordnung zu erheben, zu bearbeiten und zu speichern. Die personenbezogenen
Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht.
Der HFH sichert die Vertraulichkeit der Personendaten zu.
10. Wichtige Vorschriften
Unterrichten Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden Reise- und Gesundheitsbestimmungen, da
alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, zu Lasten der/s
Teilnehmenden gehen.
11. Weisungs- und Ausschlussrecht
Der Teilnehmende hat den Anweisungen der Veranstalter, Betreuer, Ordner und Reiseleitung Folge zu
leisten. Der HFH behält sich das Recht vor, die/den Teilnehmer/in und Gast auf Kosten und
Verantwortung der Eltern/ Personensorgeberechtigten von der Veranstaltung auszuschließen und allein
nach Hause zu schicken, wenn sie/er die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört und
gefährdet, gegen die Sicherheitskonzeption handelt oder den Anweisungen des/der
Veranstaltungsleiters/in nicht Folge leistet.
Diese AGB gelten ab sofort. Nauen, 01.06.26
Dr. Volker Mueller/ Vorsitzender
Humanistischer Freidenkerbund Havelland e.V.